Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Reinigungsleistungen von Orkhan Aghamaliyev, handelnd unter CLEOMA Services Deutschland. Stand: 22. Oktober 2026. Fassung 2.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Orkhan Aghamaliyev · CLEOMA Services Deutschland, Theodor-Heuss-Ring 7, 65187 Wiesbaden, Deutschland. Telefon: +49 155 10615115. E-Mail: kontakt@cleoma-services.de.
Diese AGB gelten für Reinigungsaufträge von Privat- und Geschäftskunden, wenn sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Vertragspartner für die auf diesem deutschen Internetauftritt angebotenen Leistungen ist der oben genannte deutsche Einzelunternehmer. Die gemeinsame Marke CLEOMA begründet keine Identität mit einem polnischen Rechtsträger.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Das Absenden einer Anfrage über die Website, den Preisrechner, per E-Mail oder WhatsApp ist noch keine kostenpflichtige Beauftragung. Auch eine automatisierte Eingangsbestätigung ist keine Auftragsannahme. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn sich beide Seiten über die Leistung, den Preis und die Durchführung geeinigt haben, beispielsweise durch Annahme eines entsprechend bezeichneten Angebots. Ein Wunschtermin in einer Anfrage ist noch keine verbindliche Terminbestätigung.
Vor einem Vertragsabschluss erhalten Sie die maßgeblichen Bedingungen und, soweit einschlägig, die Widerrufsbelehrung. Die Zustimmung zu diesen AGB in der Anfrage ersetzt weder eine gesonderte Beauftragung noch ein ausdrückliches Verlangen nach einem Leistungsbeginn innerhalb der Widerrufsfrist.
3. Leistungsumfang
Geschuldet sind die im angenommenen Angebot oder Auftrag beschriebenen Reinigungsarbeiten an den bezeichneten Räumen, Flächen und Gegenständen. Maßgeblich sind der vereinbarte Umfang, der mitgeteilte Zustand, die zugänglichen Bereiche und gegebenenfalls die Reinigungsintervalle. Zusätzliche Arbeiten sind gesondert zu beauftragen.
Das Ausräumen von Schränken, das Versetzen schwerer Möbel, die Demontage von Bauteilen, die Beseitigung von Bau- oder Materialschäden und besondere Hygiene- oder Desinfektionsmaßnahmen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Die Reinigung umfasst keine Reparatur oder Wiederherstellung verschlissener Oberflächen. Wir dürfen Tätigkeiten ablehnen oder unterbrechen, wenn sie objektiv unsicher sind oder eine Beschädigung des Materials befürchten lassen; wir informieren Sie und stimmen das weitere Vorgehen ab.
4. Preise und Preisrechner
Der Preisrechner dient ausschließlich der vorläufigen Preisorientierung anhand Ihrer Angaben; er ist kein verbindliches Angebot. Der Preis wird mit dem tatsächlichen Leistungsumfang im Angebot beziehungsweise Auftrag vereinbart. Maßgeblich sind insbesondere Fläche, Anzahl und Größe der Gegenstände, Verschmutzung, Material, Zugang und vereinbarte Zusatzleistungen.
Weichen die Verhältnisse vor Ort wesentlich von Ihren Angaben oder den vereinbarten Preisgrundlagen ab, sind die davon betroffenen zusätzlichen Arbeiten nicht vom bisherigen Preis umfasst. Wir erläutern den Mehraufwand und führen diese Arbeiten erst nach Vereinbarung über Umfang und Vergütung aus. Ohne Einigung werden nur die sicher und vertragsgemäß ausführbaren vereinbarten Leistungen erbracht; gesetzliche Rechte beider Seiten bleiben bestehen. Eine bereits vereinbarte Leistung wird nicht allein durch diese Klausel einseitig verteuert.
Bei Polstern und Matratzen gelten die angegebenen Festpreise für die jeweils beschriebenen Gegenstände bei leichter bis üblicher Verschmutzung. Außergewöhnlich starke Verschmutzung, intensive Gerüche, Sondermaterialien und Zusatzflächen werden individuell kalkuliert. Maßgeblich ist der bestätigte Gesamtpreis einschließlich vereinbarter Nebenkosten. Eine gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer oder deren Nichtausweis wird im Angebot und in der Rechnung zutreffend angegeben.
5. Zugang, Vorbereitung und Mitwirkung
Sie stellen den vereinbarten sicheren Zugang zu den Arbeitsbereichen sicher. Lose Wertsachen, Bargeld, Schmuck, empfindliche Dekorationsgegenstände und vertrauliche Dokumente sind vor Beginn aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder sicher zu verwahren. Nicht zu reinigende Gegenstände und Bereiche sind eindeutig zu kennzeichnen. Kinder und Haustiere sind während der Arbeiten so zu betreuen, dass die Reinigung sicher durchgeführt werden kann.
Bitte teilen Sie uns vor Beginn die Ihnen bekannten Vorschäden, lockeren Teile, empfindlichen Beschichtungen, nicht farbechten Textilien, Materialbesonderheiten und einschlägigen Hersteller- oder Pflegehinweise mit. Dies gilt auch für besondere Zugangs- und Sicherheitsanforderungen. Wasser, Strom und notwendige freie Arbeitsflächen stellen Sie im zuvor abgestimmten Umfang zur Verfügung. Wir übernehmen mit der Reinigung keine gesonderte Verwahrung von Bargeld, Wertsachen oder Dokumenten.
Soweit erforderliche Vorbereitung oder Mitwirkung fehlt, müssen wir die betroffenen Arbeiten nicht unter unsicheren Bedingungen ausführen. Notwendige zusätzliche Räum- oder Vorbereitungsarbeiten erfolgen nur nach Abstimmung über Umfang und Vergütung. Ansprüche wegen fehlender Mitwirkung oder Annahmeverzugs richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Für bereits vorhandene Schäden oder Schäden, die ausschließlich auf von uns nicht zu vertretenden Materialmängeln oder anderen von uns nicht zu vertretenden Umständen beruhen, haften wir nicht. Hat eine schuldhafte Verletzung Ihrer Mitwirkungs- oder Hinweispflichten zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens beigetragen, wird dies nach § 254 BGB berücksichtigt und kann den Ersatzanspruch mindern oder im Einzelfall ausschließen. Eine eigene Pflichtverletzung unsererseits wird dadurch nicht pauschal ausgeschlossen; für die Haftung gilt Ziffer 10.
6. Reinigungsergebnis, Flecken und Materialgrenzen
Vereinbart ist eine fachgerechte, materialangemessene Reinigung im beauftragten Umfang. Eine Garantie für die vollständige Entfernung sämtlicher Flecken, Gerüche, Verfärbungen oder sonstiger Rückstände sowie für einen neuwertigen Zustand wird nicht übernommen. Insbesondere alte oder tief eingezogene Flecken, Farbveränderungen, Abnutzung, UV-Schäden und bereits geschädigte Fasern können durch Reinigung nicht oder nicht vollständig behoben werden.
Material- oder verfahrensbedingt unvermeidbare Rückstände stellen für sich allein keinen Reinigungsmangel dar, wenn die vereinbarten Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Eine intensivere Behandlung, die das Material schädigen könnte, ist nicht geschuldet. Wir können die Behandlung einer betroffenen Stelle nach fachlicher Prüfung begrenzen oder ablehnen und erläutern Ihnen den Grund.
Trocknungszeiten hängen unter anderem von Material, Feuchtigkeit und Raumklima ab. Bitte benutzen oder belasten Sie behandelte Textilien und Flächen erst nach ausreichender Trocknung und beachten Sie die mitgeteilten Pflege- und Lüftungshinweise. Schäden durch vorzeitige Nutzung oder Nichtbeachtung solcher Hinweise werden nach Verursachung und Verantwortlichkeit beurteilt.
7. Termine, Absagen und regelmäßige Aufträge
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bitte teilen Sie gewünschte Änderungen oder Absagen so früh wie möglich mit; eine Nachricht per E-Mail genügt. Ein Ersatztermin bedarf einer erneuten Abstimmung. Das gesetzliche Widerrufsrecht und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Bei der freien Kündigung eines Werkvertrags durch den Kunden richtet sich unser Vergütungsanspruch nach § 648 BGB: Von der vereinbarten Vergütung werden insbesondere ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb beziehungsweise böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb abgezogen. Bei Annahmeverzug im Rahmen eines Dienstvertrags gilt § 615 BGB; auch dort sind gesetzlich anzurechnende Ersparnisse und anderweitiger Erwerb zu berücksichtigen. Soweit bei einem Werkvertrag erforderliche Mitwirkung ausbleibt, kommt eine Entschädigung nach § 642 BGB unter den dort genannten Voraussetzungen in Betracht.
Dies gilt entsprechend, wenn die vereinbarte Ausführung wegen eines vom Kunden zu verantwortenden fehlenden Zugangs scheitert, soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Es wird keine automatische volle Vergütung und keine pauschale Vertragsstrafe für jede Absage verlangt. Ein Anspruch wird unter Berücksichtigung des konkreten Vertrags und der gesetzlichen Anrechnungen nachvollziehbar berechnet.
Bei regelmäßigen Aufträgen werden Beginn, Rhythmus, Laufzeit und Kündigung im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt. Diese AGB begründen keine zusätzliche automatische Vertragsverlängerung.
8. Rechnung, Zahlung und Verzug
Die Vergütung wird nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig. Fehlt eine besondere Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen einschließlich einer erforderlichen Abnahme bei Werkleistungen. Bei laufenden Aufträgen können die tatsächlich erbrachten Leistungen nach den vereinbarten Abrechnungszeiträumen abgerechnet werden.
Bei Zahlungsverzug können wir die gesetzlichen Verzugszinsen und einen nach den gesetzlichen Voraussetzungen ersatzfähigen Verzugsschaden verlangen. Nicht jeder Einwand berechtigt dazu, die gesamte Rechnung zurückzuhalten. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte, insbesondere wegen Mängeln desselben Vertrags, bleiben jedoch bestehen; bei Werkmängeln richtet sich ein Einbehalt insbesondere nach § 641 Absatz 3 BGB.
9. Reklamation, Prüfung und Nachbesserung
Bitte prüfen Sie das Ergebnis möglichst im zeitlichen Zusammenhang mit der Reinigung und teilen Sie konkrete Beanstandungen mit betroffener Stelle und Reinigungstermin zeitnah mit. So lassen sich ursprüngliche Verschmutzung, spätere Nutzung und ein möglicher Ausführungsmangel besser unterscheiden. Nutzen Sie unsere Reklamationsseite, E-Mail oder Telefon. Fotos sind hilfreich, aber nicht zwingend.
Geben Sie uns bei einer berechtigten Beanstandung die gesetzlich vorgesehene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung und ermöglichen Sie den hierfür erforderlichen Zugang. Die Erstattung von Kosten einer eigenmächtig beauftragten anderen Firma setzt die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen voraus, bei Werkmängeln insbesondere § 637 BGB einschließlich der gesetzlichen Fälle, in denen eine vorherige Fristsetzung entbehrlich ist.
Neue Verschmutzung durch Nutzung nach der Reinigung ist kein Mangel der zuvor ordnungsgemäß ausgeführten Arbeiten. Eine Meldung führt nicht automatisch zur Anerkennung einer Haftung. Gesetzliche Mängelrechte und Verjährungsfristen werden durch diese Regelungen nicht verkürzt.
10. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unberührt bleiben Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, sowie aus einer von uns übernommenen Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für sonstige Schäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen; hierzu gehören auch wesentliche Schutzpflichten beim Umgang mit Ihrem Eigentum. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sie ändern weder die gesetzliche Beweislast noch die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt. Ein etwaiges Mitverschulden wird nach § 254 BGB berücksichtigt.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Soweit bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular. Die Kenntnisnahme oder Zustimmung zu diesen AGB ist kein Verzicht auf dieses Recht.
12. Datenschutz und weitere Informationen
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Angaben zum Betreiber stehen im Impressum. Zwingende gesetzliche Schutzvorschriften bleiben unberührt.
Diese Fassung gilt für Verträge, in die sie wirksam einbezogen wird. Bereits geschlossene Verträge werden durch eine spätere Änderung dieser Website nicht rückwirkend geändert.
